Ablauf & Kosten
Behandlungsablauf
Kontaktieren Sie mich gerne unter kontakt@praxis-schmitt.eu, um ein Erstgespräch ("Psychotherapeutische Sprechstunde") zu vereinbaren. In diesem Gespräch können Sie Ihr Anliegen schildern, wir besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen und klären, ob eine Psychotherapie, eine psychologische Beratung/Coaching oder Selbsterfahrung indiziert ist. Wie alle Gespräche in meiner Praxis ist auch das Erstgespräch vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.
Sollten wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, folgen im Anschluss bis zu vier Probatorische Sitzungen. In dieser Zeit lernen wir uns besser kennen, ich erfasse Ihr Anliegen, führe die für die Therapieplanung notwendige Diagnostik durch und stimme mit Ihnen die Therapieziele sowie den Ablauf ab. Falls erforderlich, wird danach ein Therapieantrag gestellt (bei SelbstzahlerInnen entfällt dieser Schritt) und die eigentliche Psychotherapie beginnt.
Häufigkeit und Dauer der Sitzungen richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf und dem Verlauf Ihres Leidensdrucks. Viele Themen lassen sich im Rahmen einer Kurzzeittherapie bearbeiten (bis zu 24 Sitzungen). In bestimmten Fällen kann eine Langzeittherapie sinnvoll sein (bis zu 60-80 Sitzungen). Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten.
Online-Sitzungen: In manchen Fällen kann eine reine Online-Therapie durchgeführt werden, zum Beispiel bei psychologischer Beratung ("Coaching") oder Selbsterfahrung. Bei einer Psychotherapeutischen Behandlung sind mindestens die ersten Sitzungen (Probatorik) in Präsenz notwendig bis die Diagnostik abgeschlossen ist. Sprechen Sie mich gerne an, ob in Ihrem Fall ein Angebot im Online-Setting angeraten ist.
Kosten
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie den neuen Abrechnungsempfehlungen, auf die sich die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung zum 1. Juli 2024 geeinigt haben. Die Leistungen werden monatlich abgerechnet. Gemäß § 4Abs. 14 UStG sind psychotherapeutische Leistungen nach GOP von der Umsatzsteuer befreit, nicht jedoch Psychologische Beratung ("Coaching"), Selbsterfahrung und Fachvorträge/Workshops.
Folgende Abrechnungsarten sind möglich:
(1) Private Krankenversicherung & Beihilfe
Die Kostenübernahme durch die Private Krankenversicherung und Beihilfe ist in der Regel zumindest anteilig möglich. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient in Anspruch nehmen, stelle ich Ihnen die Leistung in Rechnung (d.h., es wird nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet).
Bitte beachten Sie, dass die Begleichung der Rechnungen unabhängig von einer Erstattung durch die Krankenkasse selbst zu verantworten ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, um zu erfahren, in welchem Umfang Ihnen die Gebühren erstattet werden.
(2) Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind, und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten.
Als Soldat der Bundeswehr haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, Sie dürfen jedoch auch per Überweisung von Truppenarzt bei niedergelassenem Psychotherapeuten die Therapie durchführen. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine Überweisung durch Ihren Truppenarzt sowie den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mit.
Darüber hinaus gelten die gleichen Regelungen wie für die Private Krankenversicherung und Beihilfe.
(3) Selbstzahler
Sie können die Kosten Ihrer Behandlung selbstverständlich auch selbst übernehmen. Ein Vorteil dabei ist, dass Ihre Krankenkasse keinerlei Information darüber erhält, dass Sie psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen oder welche Diagnosen gestellt werden. Außerdem entfallen mögliche Formalitäten und Wartezeiten durch die Antragstellung bei der Krankenkasse.
Die Behandlungskosten können Sie gegebenenfalls in Ihrer Steuererklärung bei den Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.
Darüber hinaus gelten die gleichen Regelungen wie für die Private Krankenversicherung und Beihilfe.
(4) Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich eine reine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Bei gesetzlich versicherten Personen ist eine Übernahme der Behandlungskosten nur in Ausnahmefällen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich. Allerdings sind die Bedingungen, die Sie hier zu erfüllen haben mitunter umfangreich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Mehr Informationen finden Sie unter: Informationen über Kostenerstattung.
